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An alle außerparlamentarischen und parlamentarischen Initiativen und Organisationen und an alle Bürgerinnen und Bürger, welche die dreistufige Volksgesetzgebung im Bund eingeführt wissen wollen: Eine neue Situation verlangt 1. Im Bundestag wird in Kürze der TOP »Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid« - also die dreistufige Volksgesetzgebung zur Beratung kommen. Mehr als vierzig Abgeordnete der FDP haben mit ihrer Fraktion am 25. Januar einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht. Schon am 25. November 2005 hat die Initiative »Wir sind Deutschland« - nicht zu verwechseln mit der diffusen Werbekampagne »Du bist Deutschland« - ihrerseits mit einer »Öffentlichen Petition« dieses Anliegen ebenfalls vorgebracht. Die darin vertretene Sicht der Dinge, die anknüpft an Vorläufer, die seit 1983 den Bundestag auf dem Petitionsweg in jeder Wahlperiode mit der Forderung nach Einführung der dreistufigen Volksgesetzgebung konfrontiert hatten, wird in die bevorstehenden Beratungen einbezogen werden. 2. Allerdings das lassen Verlautbarungen aus den Reihen der CDU/CSU-Fraktion vermuten werden diese Bestrebungen sich abermals nicht durchsetzen können, weil die Unions-Parteien dieses Gesetz nicht wollen, für den Beschluss aber die Zweidrittelmehrheit erforderlich ist. Zwar steht auch im Vertrag der Großen Koalition, man wolle die Aufnahme »plebiszitärer Elemente« in das Grundgesetz »prüfen«, doch diese Prüfung wird höchstwahrscheinlich ein negatives Resultat zeitigen; obwohl ja die SPD schon seit 1994 und auch in der Zeit ihrer Koalition mit den Grünen im Bundestag zu den Befürwortern der dreistufigen Volksgesetzgebung gehört, wie übrigens auch die PDS und, dies ergeben repräsentative Umfragen schon seit vielen Jahren immer wieder, dass weit mehr als Zweidrittel der Stimmberechtigten dieser Forderung zustimmen. 3. Aus dieser Konstellation kann sich die Überzeugung ergeben und wir sind davon überzeugt , dass auch die CDU/CSU sich mit dem Anliegen verbinden würde, wenn es gelänge, dass wir einen großen Teil dieser gesellschaftlichen Zustimmungstendenz für eine konkrete Willensbekundung gewinnen könnten. 4. Die Initiative »Wir
sind Deutschland« - mit dem Subjekt »Wir« ist der durch
die Volksgesetzgebung handlungsfähig werdende demokratische
Souverän im Sinn von GG Art. 20 Abs. 2 gemeint, nicht die Initiative,
denn das wäre eine widersinnige Anmaßung hat in der
Petition das Ziel formuliert, das eigentlich zur »Logik der Sache«
gehört, dass nämlich über die Einführung der Volksgesetzgebung
der Souverän selbst durch Volksabstimmung entscheiden können
sollte. Um dafür möglichst viel Gewicht zu bilden, ist im Internet
eine Willensbekundungsmöglichkeit
zur Unterstützung dieser Forderung angeboten. So dass eigentlich
alles vorbereitet ist, diese Mobilisierung jetzt in Gang zu setzen und
damit allen sich noch verweigernden politischen Kräften unübersehbar
vor Augen zu führen, dass sich der breite Volkswille, ja der Gemeinwille
mit diesem Ziel verbindet. Die Chance, es zu erreichen, wird um so größer, als alle die dreistufige Volksgesetzgebung befürwortenden politischen Strömungen sich an der Mobilisierung beteiligen und ihre Mitglieder und in allen ihren Informationszusammenhängen auf diese historische Aufgabe und Beteiligungsmöglichkeit hinweisen.
Ein Aufruf zur Unterstützung. An alle, die für ein Gesetz zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid in das Grundgesetz eintreten oder diesem Ziel positiv gegenüberstehen 1. Seit 1983/84 gibt es in der Bundesrepublik Deutschland eine BürgerBewegung, die für das Ziel der dreistufigen Volksgesetzgebung kämpft. Sie entstand während der Zeit der Friedensbewegung gegen die Stationierung der Mittelstreckenraketen aus kleinsten Anfängen von weniger als einem Dutzend Frauen und Männern. Sie hat über die Jahre bis heute aus unterschiedlichen Anlässen einerseits durch verschiedene Initiativen und durch von mehreren Organisationen getragene Kampagnen summa summarum weit über eine Million Unterschriften für dieses Ziel gesammelt und andererseits auch erreicht, dass inzwischen in allen Landesverfassungen die dreistufige Volksgesetzgebung sowohl für die Landesgesetzgebung als auch für die Gemeindeebene hier in Form von Bürgerbegehren und entscheid verankert ist. Außerdem hatte sich ab der 10. Wahlperiode [1983 1987] auch der Deutsche Bundestag mit mehreren Petitionen zur Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid und mit einigen entsprechenden Gesetzesinitiativen von Parlamentsfraktionen zu befassen. [Die gesamte Entwicklung bis zum aktuellen Stand der Dinge ist auf der Homepage http://www.wirsinddeutschland.org/dokumentation.htm zusammengestellt]. 2. Nachdem im ersten parlamentarischen Anlauf [1983/84]
nur einige wenige Abgeordnete der Grünen der Forderung zustimmten,
traten nach zehn Jahren [1993/94] außer ihrer gesamten Fraktion
auch die SPD und die PDS dem Anliegen bei. 1998 wurde es sogar in den
Koalitionsvertrag [Ziff. IX.] von Rot/Grün aufgenommen. Die PDS brachte
1998 einen eigenen Gesetzentwurf ein, die Koalition folgte mit dem ihren
im Juni 2002. Doch nie konnte bei den Abstimmungen die Zweidrittelmehrheit
erreicht werden, weil die CDU/CSU und auch die FDP dem Vorhaben nicht
zustimmten. 3. Inzwischen haben sich die Dinge auch parlamentarisch weiter bewegt, ohne dass freilich schon Optimismus angesagt wäre. Die aktuelle Situation ist dadurch gekennzeichnet, dass
4. In Absprache mit dem Petitionsausschuss wird die Kurzfassung der »Öffentlichen Petition« der Initiative »Wir sind Deutschland« gleichzeitig mit der 1. Lesung der FDP-Initiative auf der Internetseite des Petitionsausschusses publiziert und dann zwei Monate für Beitritte zur Verfügung stehen. Insbesondere dafür und zur Finanzierung weiterer, dann gleichzeitig in der Presse zu veröffentlichender Anzeigen erbitten wir Unterstützung. Denn das Gewicht dessen, was die Ziele der Petition für eine optimale Ausgestaltung der dreistufigen Volksgesetzgebung sind, wozu es im Parteienkompromiss schwerlich kommen wird, ist um so größer, je mehr Beitritte wir kurzfristig mobilisieren können. Demselben Zweck dienen auch die »Willensbekundungen«, die man zur Unterstützung der Petition auf der Homepage der Initiative abgeben kann [http://www.wirsinddeutschland.org/willensbekundung.htm]. Über alle weiteren aktuellen Entwicklungen informieren wir auf unserer Homepage.
7. März 2006
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