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An die
Achberg, 10./ 17./ 25. November 2005
Petitionsgegenstand: Verfassungsrechtliche Regelung
Sehr geehrte Mitglieder des Petitionsausschusses! Beigefügt übergeben wir Ihnen die aus Sicht der Initiative erforderlichen Unterlagen für eine Petition mit dem Anliegen, der Deutsche Bundestag möge entsprechend der vorgeschlagenen Kernpunkte und in Ausgestaltung des Artikels 20 Absatz 2 des Grundgesetzes die Rechtsnorm der Volksgesetzgebung nach einem dreistufigen Verfahren beschließen und den Stimmberechtigten in einer Volksabstimmung zur verbindlichen Entscheidung unterbreiten. Ausgehend von einer ersten Petition, welche dem Plenum am 4. Oktober 1984 zum Beschluss vorlag, hat sich in den Jahren seither nicht nur eine stetig wachsende zivilgesellschaftliche Bewegung entwickelt, die längst auch in mehreren anderen Ländern der Europäischen Union Fuß gefasst hat [IG-EuroVision]. Auch im Deutschen Bundestag ist diesem Anliegen gegenüber nach anfänglich nahezu einhelliger Ablehnung inzwischen ein anderes Bewusstsein entstanden. Schon 1994 brachten zum staatsrechtlichen Abschluss des Vereinungsprozesses alle damaligen Oppositionsparteien die SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die PDS nahezu gleichlautende Gesetzentwürfe zur Regelung der dreistufigen Volksgesetzgebung ein, die aber von der damaligen Koalition aus CDU/CSU und FDP zurückgewiesen wurden. Eine Zweidrittelmehrheit wurde auch 2002 nicht erreicht, als die damalige
Koalition das 1998 im Koalitionsvertrag Ziff. IX vereinbarte Gesetzgebungsvorhaben
im Bundestag einbrachten. Die rot-grüne Nachfolgeregierung hat dann
in ihrer zweiten, vor kurzem zu Ende gegangenen Amtsperiode keine neue
Initiative für dieses Ziel mehr ergriffen. In den Auskünften über die Arbeitsweise der Ausschüsse des Bundestages kann man lesen, in diesen würden »die fachlich versierten Abgeordneten die Entscheidungen im Plenum vorbereiten«. In der Geschäftsordnung des Bundestages heißt es weiter, dass das Plenum bei seiner Befassung auf die »Beschlussempfehlungen« der Ausschüsse »dann zurückgreifen« könnten. Damit kommt dieser Arbeit der Ausschüsse eine hohe Verantwortung zu. Um Ihnen, sehr verehrte Mitglieder des Petitionsausschusses, diese Bildung des entsprechend »versierten« Bewusstseins, zumal bei einer im normalen Verlauf der Alltagspolitik, wie die Erfahrung lehrt, nur sehr selten gründlich befassten Thematik zu erleichtern, haben wir unser Anliegen mit einer begründenden Argumentation verbunden, für die wir sehr ernsthaft Ihre Aufmerksamkeit erbitten. Denn nur unter dieser Voraussetzung wird es möglich sein, nicht nur ein »versiertes«, sondern auch ein »kompetentes«, sachkundiges Urteil über das Anliegen zu gewinnen. Für Ihre Bereitschaft, sich dieser Mühe Hegel zitierend: sich dieser »Anstrengung des Begriffes« zu unterziehen, danken wir Ihnen. Wir unterbreiten Ihnen das Anliegen in
zwei Versionen: einer ausführlicheren Fassung und einer kurzen.
Außerdem fügen wir einige wenige, im Text durch Fußnoten
markierte, »flankierende« Texte bei, welche für die rechtsphilosophische
Begründung des Anliegens von Bedeutung sind. Abschließend noch ein kurzes Wort der Erklärung, warum wir unserer Initiative den Namen »Wir sind Deutschland« gegeben haben. Zum einen und das findet man auch in einigen expliziten philosophischen Erwägungen auf unserer Homepage geschrieben wollten wir damit einen Gegenakzent setzen gegen den unserer Ansicht nach deplacierten Slogan der Kampagne »Du bist Deutschland«, denn nie kann ein Einzelner für das Ganze stehen, es sei denn, er wäre vermessen, usurpatorisch, und das sollte man nicht auch noch schüren! Zum andern sagen wir damit, dass das »Wir«, wenn es sich geistig-politisch und nicht nur als gedankenlose Redensart auf Deutschland als sozialen Organismus insgesamt beziehen soll, legitim nur mit einem einzigen Subjekt in Verbindung gebracht werden kann und darf. Dieses Subjekt und darum geht es entscheidend in den Begründungen der begeifügten Texte ist das »Volk« als zur selbstbestimmten tätigen Ausübung der »Staatsgewalt« auf dem Feld der Legislative berechtigter »Souverän«. Diesem »Lebewesen« endlich zur Geburt zu verhelfen ist Sinn und Zweck unserer Petition, die insofern eine historische Hebammenfunktion ausüben möchte. Wir empfänden es als gedankenlos oder zynisch, vom Volk als dem Souverän zu reden, ihm aber die Kompetenz zur Ausübung der Souveränität vormundschaftlich bewusst zu verweigern. Wir haben die Erwartung, dass es wie der neue Präsident des Bundestages, Dr. Norbert Lammert sich am 18. 10. in seiner Amtsantrittsrede ausdrückte - »in diesen Zeiten Großer-Koalitions-Mehrheiten« - eher möglich sein sollte, die erforderliche breite Zustimmung der Volksvertretung für dieses freudige Geburtsereignis zu finden. Sollten Sie sich mit Vertretern der Initiative beraten wollen, stehen wir dafür jederzeit gerne zur Verfügung.
Wilfried Heidt, Gerhard Meister, Herbert Schliffka
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