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Bertold Hasen-Müller
/ Wilfried Heidt
Zum Begriff des »demokratischen Souveräns«
[1990]
Die Tatsache, daß das Bonner Grundgesetz
1949 nur von den Volksvertretungen der Länder, den Landtagen,
und nicht vom Bundesvolk angenommen worden
ist, hat hierzulande über die Jahre einer Auffassung Vorschub
geleistet, als sei unsere Demokratie nicht auf die Grundlage der
Verfassungslogik (Volkssouveränität) und einer daraus
folgenden Verbindlichkeit (Legitimität) gegründet, sondern
- im Rückblick auf Weimar - Konsequenz reiner »Lebenserfahrung«.
Wir begegnen damit einem Demokratie-
verständnis, das nicht mehr auf das »Urbild einer Rechtsgemeinschaft
freier Bürger« gegründet sein will, ...
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