Presse/Medien/Mitteilung
zum 11. Mai 2006:
Einführung der Volksgesetzgebung
steht im Bundestag auf der Tagesordnung
An die Redaktionen Innenpolitik,
Talkshows usw.
Ankündigung eines wichtigen Termins:
Am 11. Mai steht im Deutschen Bundestag aufgrund einer
Gesetzesinitiative der FDP die "Einführung von Volksinitiative,
Volksbegehren und Volksentscheid"
(= dreistufige Volksgesetzgebung)
in erster Lesung zur Verhandlung. Damit kommt nach vier
Jahren der wichtigste Gegenstand zur Demokratiereform wieder auf
die Tagesordnung.
Was ist das politische Umfeld des Projektes und was ist seine
Chance?
Das parlamentarische Ringen um die "dreistufige Volksgesetz-gebung" begann
in der 10. Legislaturperiode mit einer Petition der Bürgerinitiative
"Aktion Volksentscheid". Sie wurde am 4. 10. 84 im Plenum
verhandelt. Schon damals zeigte sich eine erschreckende Unkenntnis
bei den allermeisten Abgeordneten über die einschlägigen
historischen, verfassungsrechtlichen und demokratiepolitischen
Zusammenhänge. Nur einige Vertreter/innen der Grünen
unterstützten damals die Forderung nach Regelung der
direkten Demokratie gem. Grundgesetz Art. 20 Abs. 2. Alle
Fraktionen lehnten ab. Doch die Bürgerinitiative ließ
auch in den folgenden Wahlperioden nicht locker und konfrontierte
jeden neu gewählten Bundestag auf dem Petitionsweg mit dem
Anliegen. Seit 1988 hatten sich Die Grünen angeschlossen,
es folgte seit 1992/93 die SPD, 1997 die PDS und seit diesem Jahr
auch die FDP.
Zur Zeit liegen dem Bundestag außer einer erneuten Petition
der Bürgerinitiative Gesetzentwürfe der FDP und des
Bündnis90/Die Grünen vor, Die Linke wird folgen. Der
SPD sind durch die Große Koalition die Hände gebunden:
die CDU/CSU verschließt sich dem Anliegen nach wie vor.
Da aber zum Beschluss der Volksgesetzgebung wegen ihres verfassungsergänzenden
Charakters für die Zweidrittelmehrheit die Stimmen der CDU/CSU
erforderlich sind, kann man voraussehen, dass auch der jetzige
Versuch noch keine Chance auf Realisierung haben wird.
Um aber die Bedingungen für diese Chance zu schaffen, hat
die das Projekt außerparlamentarisch und mit einer Petition
tragende Initiative "WIR SIND DEUTSCHLAND" die Kampagne
WILLENSBEKUNDUNG "Volksgesetzgebung jetzt" gestartet. Aus
repräsentativen Umfragen ist bekannt, dass über Zweidrittel
der Stimmberechtigten in der Bundesrepublik die dreistufige Volksgesetzgebung
wollen. Würden, so sieht es die Initiative, einige Millionen
von ihnen ihre persönliche Willensbekundung für dieses
Ziel abgeben, könnte sich auch die CDU/CSU nicht mehr widersetzen.
Um dies allen, die sich unterstützend beteiligen wollen, einfach
und ohne Kosten zu ermöglichen, stehen zwei Internetseiten
für die Beteiligung zur Verfügung: Vom 8. Mai bis
8. Juli die Seite des Bundestages:
http://itc.napier.ac.uk/e-petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=150
und die Seite der Initiative:
http://www.volksgesetzgebung-jetzt.de/willensbekundung.htm
[längerfristig].
Die Initiative präsentiert außerdem auf der Homepage
www.wirsinddeutschland.org eine umfassende Dokumentation sämtlicher außerparlamentarischen
und parlamentarischen Vorgänge in Sachen "dreistufige
Volksgesetzgebung" von 1983 bis heute sowie die historischen,
rechtsphilosophischen, verfassungsrechtlichen und demokratiepolitischen
Zusammenhänge des Projektes.
Für weitere Informationen, Nachfragen und Gespräche
stehen zur Verfügung: Wilfried Heidt, Gerhard Meister, Herbert
Schliffka
Den
Text als PDF >>>
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Aufgrund der aktuellen Entwicklungen zur Volksgesetzgesetzgebung
im Deutschen Bundestag - mehrere Parteien haben einschlägige
Gesetzentwürfe für eine verfassungsrechtliche Regelung
derselben eingebracht, wozu es am 11. Mai zwischen 13.00 und 14.00
Uhr die erste parlamentarische Lesung geben wird -, haben wir
eine zusätzliche Homepage mit einem Vorschlag für ein
gemeinsames Projekt eingerichtet.
www.volksgesetzgebung-jetzt.de
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Das Ziel
der Initiative
»Wir sind Deutschland«
I.M.C.
.[Ein
Projekt der InternetCommunity für die Verwirklichung der Volkssouveränität
durch Volksgesetzgebung]
Ia
Wir setzen uns für ein Ziel ein, das meist mit Schlagworten wie »Volksabstimmung«
oder »Volksentscheid« verkürzt
oder mit Bezeichnungen wie »plebiszitäre Elemente« oder
»direkte Demokratie« zu allgemein
beschrieben wird.
Wir haben für das, worum es sich
handelt, den Begriff der »dreistufigen
Volksgesetzgebung« gebildet.
II
Wir gehen dabei von einem Demokratieverständnis aus, das sich in
der Moderne entwickelt und seit der Französischen Revolution mehr
und mehr durchgesetzt hat und dem das Prinzip der Volkssouveränität
zugrunde liegt. Was konsequent gedacht bedeutet, dass die Quelle des Rechtslebens,
wie es in den Gesetzgebungen einer emanzipierten Gesellschaft zum Ausdruck
kommt, die Rechtsgemeinschaft der mündigen
Menschen, die einen Staat bilden, sein muss.
Das heißt: Das Wesen der Demokratie verlangt,
dass das »Volk« in diesem Sinn des Wortes der Souverän
sein, also das Gesetzesinitiativ- wie das
-entscheidungsrecht ausüben können
muss.
III
Auch wenn für diesen Bereich des staatlich-politischen Lebens außerdem
noch eine sog. repräsentativ-parlamentarische Körperschaft in
Gestalt einer Volksvertretung, aus allgemeinen,
freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgehend, eingerichtet ist, darf
das originäre Selbstbestimmungsrecht des
Volkes dadurch nicht beschnitten werden,
wenn Demokratie ihrem Wesen nach bestehen soll. Man kann diesen Zusammenhang
mit dem Begriff des Popularvorbehaltes
kennzeichnen.
IV
Wie schon aus dem Namen
unserer Initiative
hervorgeht, verfolgen wir die Verwirklichung dieses Zieles in der und
für die Bundesrepublik Deutschland. In zahlreichen europäischen
und außereuropäischen Ländern gibt es bereits Teile dessen,
was wir die »dreistufige Volksgesetzgebung« nennen. In der
BRD übrigens auch auf Länder- und Gemeindeebene. Doch nirgends
steht der ganze Organismus dieses Prozesses schon so zur Verfügung,
wie es notwenig wäre, damit die Funktion ihre heilsamen Wirkungen
voll entfalten könnte.
V
Was »nach dem Eintritt in das Lebewesen« auf
den verschiedenen Seiten unserer Homepage ausführlich dargestellt
ist, sei an dieser Stelle in Stichworten kurz zusammengefasst: Der erste
Schritt der »dreistufigen Volksgesetzgebung« ist die Ausübung
des außerparlamentarischen Gesetzesinitiativrechtes durch eine »Volksinitiative«.
Sie richtet sich an den parlamentarischen Gesetzgeber [Bundestag]. Der
zweite Schritt, ein »Volksbegehren«,
kann eingeleitet werden, wenn die Volksvertretung dem Vorschlag der Initiative
nicht innerhalb einer bestimmten Frist zustimmt. Zum »Volksentscheid«
als drittem Schritt kommt es, wenn mindestens eine in der Regelung zu
bestimmende Anzahl Stimmberechtiger mit ihrer Unterschrift das Volksbegehren
unterstützen. Hinzu kommt, dass nach dem Begriff, wie wir ihn bilden,
die Massenmedien gesetzlich verpflichtet sein sollen, dem Pro und Contra
eines Volksentscheids gleichberechtigte Informationsmöglichkeiten
einzuräumen. Alles Nähere u.a. im Text unserer »Öffentlichen
Petition« vom November 2005 .
VI
Unsere Arbeit für das Ziel der »dreistufigen Volksgesetzgebung«
begann mit einer Anzeigenkampagne in mehreren Presseorganen und einer
ersten Petition an den Deutschen Bundestag 1984. Nach anfänglich
fast allseitiger Ablehung haben sich mittlerweile alle im Bundsstag vertretenen
Parteien mit Ausnahme der CDU/CSU-Fraktion im Prinzip dem Anliegen angeschlossen
.
VII
In wichtigen Punkten der Ausgestaltung des Prinzips gibt es freilich noch
unterschiedliche Positionen .
Deshalb haben wir auch dem 16. Bundestag am 25. November 2005 wieder eine
Petition vorgelegt .
Inzwischen hat auch die FDP einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht.
Alles Weitere und vor allem wie man die gegenwärtigen Entwicklungen
unterstützen kann, erfährt man auf den verschiedenen Seiten
unserer Homepage. Der Vorschlag der Initiative wird sich nur durchsetzen
können, wenn er bei den Stimmberechtigten auf eine überwältigende
Zustimmung stößt, die wir ab zwei Millionen Willensbekundungen
dem
Bundestag vorlegen werden. Jeder kann mitwirken, das Projekt öffentlich
so weit wie möglich bekannt zu machen!
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