Presse/Medien/Mitteilung
zum 11. Mai 2006:

Einführung der Volksgesetzgebung steht im Bundestag auf der Tagesordnung

An die Redaktionen Innenpolitik, Talkshows usw.
 
Ankündigung eines wichtigen Termins:

Am 11. Mai steht im Deutschen Bundestag aufgrund einer Gesetzesinitiative der FDP die "Einführung von Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid" (= dreistufige Volksgesetzgebung) in erster Lesung zur Verhandlung. Damit kommt nach vier Jahren der wichtigste Gegenstand zur Demokratiereform wieder auf die Tagesordnung.

Was ist das politische Umfeld des Projektes und was ist seine Chance?

Das parlamentarische Ringen um die "dreistufige Volksgesetz-gebung" begann in der 10. Legislaturperiode mit einer Petition der Bürgerinitiative "Aktion Volksentscheid". Sie wurde am 4. 10. 84 im Plenum verhandelt. Schon damals zeigte sich eine erschreckende Unkenntnis bei den allermeisten Abgeordneten über die einschlägigen historischen, verfassungsrechtlichen und demokratiepolitischen Zusam­menhänge. Nur einige Vertreter/innen der Grünen unterstützten damals die Forderung nach Regelung der direkten Demokratie gem. Grundgesetz Art. 20 Abs. 2. Alle Fraktionen lehnten ab. Doch die Bürgerinitiative ließ auch in den folgenden Wahlperioden nicht locker und konfrontierte jeden neu gewählten Bundestag auf dem Petitionsweg mit dem Anliegen. Seit 1988 hatten sich Die Grünen angeschlossen, es folgte seit 1992/93 die SPD, 1997 die PDS und seit diesem Jahr auch die FDP.

Zur Zeit liegen dem Bundestag außer einer erneuten Petition der Bürgerinitiative Gesetzentwürfe der FDP und des Bündnis90/Die Grünen vor, Die Linke wird folgen. Der SPD sind durch die Große Koalition die Hände gebunden: die CDU/CSU verschließt sich dem Anliegen nach wie vor. Da aber zum Beschluss der Volksgesetzgebung wegen ihres verfassungsergänzenden Charakters für die Zweidrittelmehrheit die Stimmen der CDU/CSU erforderlich sind, kann man voraussehen, dass auch der jetzige Versuch noch keine Chance auf Realisierung haben wird.

Um aber die Bedingungen für diese Chance zu schaffen, hat die das Projekt außerparlamentarisch und mit einer Petition tragende Initiative "WIR SIND DEUTSCHLAND" die Kampagne WILLENSBEKUNDUNG "Volksgesetzgebung jetzt" gestartet. Aus repräsentativen Umfragen ist bekannt, dass über Zweidrittel der Stimmberechtigten in der Bundesrepublik die dreistufige Volksgesetzgebung wollen. Würden, so sieht es die Initiative, einige Millionen von ihnen ihre persönliche Willensbekundung für dieses Ziel abgeben, könnte sich auch die CDU/CSU nicht mehr widersetzen.

Um dies allen, die sich unterstützend beteiligen wollen, einfach und ohne Kosten zu ermöglichen, stehen zwei Internetseiten für die Beteiligung zur Verfügung: Vom 8. Mai bis 8. Juli die Seite des Bundestages:

http://itc.napier.ac.uk/e-petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=150

und die Seite der Initiative:

http://www.volksgesetzgebung-jetzt.de/willensbekundung.htm

[längerfristig].

Die Initiative präsentiert außerdem auf der Homepage www.wirsinddeutschland.org eine umfassende Dokumentation sämtlicher außerparlamentarischen und parlamentarischen Vorgänge in Sachen "dreistufige Volksgesetzgebung" von 1983 bis heute sowie die historischen, rechtsphilosophischen, verfassungsrechtlichen und demokratiepolitischen Zusammenhänge des Projektes.
Für weitere Informationen, Nachfragen und Gespräche stehen zur Verfügung: Wilfried Heidt, Gerhard Meister, Herbert Schliffka

Den Text als PDF >>>

 

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen zur Volksgesetzgesetzgebung im Deutschen Bundestag - mehrere Parteien haben einschlägige Gesetzentwürfe für eine verfassungsrechtliche Regelung derselben eingebracht, wozu es am 11. Mai zwischen 13.00 und 14.00 Uhr die erste parlamentarische Lesung geben wird -, haben wir eine zusätzliche Homepage mit einem Vorschlag für ein gemeinsames Projekt eingerichtet.

www.volksgesetzgebung-jetzt.de

 

Das Ziel der Initiative »Wir sind Deutschland« I.M.C.
.[Ein Projekt der InternetCommunity für die Verwirklichung der Volkssouveränität durch Volksgesetzgebung]

Ia
Wir setzen uns für ein Ziel ein, das meist mit Schlagworten wie »Volksabstimmung« oder »Volksentscheid« verkürzt oder mit Bezeichnungen wie »plebiszitäre Elemente« oder »direkte Demokratie« zu allgemein beschrieben wird.

Wir haben für das, worum es sich handelt, den Begriff der »dreistufigen Volksgesetzgebung« gebildet.

II
Wir gehen dabei von einem Demokratieverständnis aus, das sich in der Moderne entwickelt und seit der Französischen Revolution mehr und mehr durchgesetzt hat und dem das Prinzip der Volkssouveränität zugrunde liegt. Was konsequent gedacht bedeutet, dass die Quelle des Rechtslebens, wie es in den Gesetzgebungen einer emanzipierten Gesellschaft zum Ausdruck kommt, die Rechtsgemeinschaft der mündigen Menschen, die einen Staat bilden, sein muss.

Das heißt: Das Wesen der Demokratie verlangt, dass das »Volk« in diesem Sinn des Wortes der Souverän sein, also das Gesetzesinitiativ- wie das -entscheidungsrecht ausüben können muss.

III
Auch wenn für diesen Bereich des staatlich-politischen Lebens außerdem noch eine sog. repräsentativ-parlamentarische Körperschaft in Gestalt einer Volksvertretung, aus allgemeinen, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgehend, eingerichtet ist, darf das originäre Selbstbestimmungsrecht des Volkes dadurch nicht beschnitten werden, wenn Demokratie ihrem Wesen nach bestehen soll. Man kann diesen Zusammenhang mit dem Begriff des Popularvorbehaltes kennzeichnen.

IV
Wie schon aus dem Namen unserer Initiative hervorgeht, verfolgen wir die Verwirklichung dieses Zieles in der und für die Bundesrepublik Deutschland. In zahlreichen europäischen und außereuropäischen Ländern gibt es bereits Teile dessen, was wir die »dreistufige Volksgesetzgebung« nennen. In der BRD übrigens auch auf Länder- und Gemeindeebene. Doch nirgends steht der ganze Organismus dieses Prozesses schon so zur Verfügung, wie es notwenig wäre, damit die Funktion ihre heilsamen Wirkungen voll entfalten könnte.

V
Was »nach dem Eintritt in das Lebewesen« auf den verschiedenen Seiten unserer Homepage ausführlich dargestellt ist, sei an dieser Stelle in Stichworten kurz zusammengefasst: Der erste Schritt der »dreistufigen Volksgesetzgebung« ist die Ausübung des außerparlamentarischen Gesetzesinitiativrechtes durch eine »Volksinitiative«. Sie richtet sich an den parlamentarischen Gesetzgeber [Bundestag]. Der zweite Schritt, ein »Volksbegehren«, kann eingeleitet werden, wenn die Volksvertretung dem Vorschlag der Initiative nicht innerhalb einer bestimmten Frist zustimmt. Zum »Volksentscheid« als drittem Schritt kommt es, wenn mindestens eine in der Regelung zu bestimmende Anzahl Stimmberechtiger mit ihrer Unterschrift das Volksbegehren unterstützen. Hinzu kommt, dass nach dem Begriff, wie wir ihn bilden, die Massenmedien gesetzlich verpflichtet sein sollen, dem Pro und Contra eines Volksentscheids gleichberechtigte Informationsmöglichkeiten einzuräumen. Alles Nähere u.a. im Text unserer »Öffentlichen Petition« vom November 2005 .

VI
Unsere Arbeit für das Ziel der »dreistufigen Volksgesetzgebung« begann mit einer Anzeigenkampagne in mehreren Presseorganen und einer ersten Petition an den Deutschen Bundestag 1984. Nach anfänglich fast allseitiger Ablehung haben sich mittlerweile alle im Bundsstag vertretenen Parteien mit Ausnahme der CDU/CSU-Fraktion im Prinzip dem Anliegen angeschlossen .

VII
In wichtigen Punkten der Ausgestaltung des Prinzips gibt es freilich noch unterschiedliche Positionen . Deshalb haben wir auch dem 16. Bundestag am 25. November 2005 wieder eine Petition vorgelegt . Inzwischen hat auch die FDP einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht. Alles Weitere und vor allem wie man die gegenwärtigen Entwicklungen unterstützen kann, erfährt man auf den verschiedenen Seiten unserer Homepage. Der Vorschlag der Initiative wird sich nur durchsetzen können, wenn er bei den Stimmberechtigten auf eine überwältigende Zustimmung stößt, die wir ab zwei Millionen Willensbekundungen dem Bundestag vorlegen werden. Jeder kann mitwirken, das Projekt öffentlich so weit wie möglich bekannt zu machen!

 

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