Volksgesetzgebung im
Deutschen Bundestag: Zum aktuellen Stand der Dinge – 15. Februar 2009
Innenausschuss lehnt mit Koalitionsmehrheit die Gesetzentwürfe der Oppositionsparteien zur Aufnahme »plebiszitärer Elemente« in das Grundgesetz abermals ab ››› 1. Als wir – wie nachstehend dokumentiert – am 25. November 2005 kurz nach der Bundestagswahl der »großen Koalition« aus CDU/CSU und SPD für die neue Legislaturperiode abermals eine Petition zur Aufnahme der »dreistufigen Gesetzgebung« ››› mit auf die Agenda stellten, dauerte es nicht lange und auch die Oppositionsparteien FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke brachten ihrerseits am 25. Januar [FDP ›››], 25. Februar [Bündnis 90 ›››] und 9. Mai 2006 [Die Linke ›››] Gesetzentwürfe im Bundestag ein, um, wie sie es nannten, »plebiszitäre Elemente« verfassungsrechtlich zu ermöglichen. Auf die Unterschiede in der demokratietheoretischen Philosophie zwischen diesen Entwürfen und unserer Position brauchen wir an dieser Stelle nicht näher einzugehen; wer sich dafür interessiert kann dem auf dieser Seite ››› selbst nachgehen. Hier sei nur über den Fortgang der Dinge in äußerer Hinsicht berichtet.
2. Wie schon in vorherigen Anläufen dauerte es auch jetzt wieder sage und schreibe bis zu den letzten Monaten der Legislatur, um diesen Gegenstand im Bundestag auf die Tagesordnung zu setzen. Diesmal bis zum 11. Februar 2009. Jetzt erst brachte der Innenausschuss des Bundestags die Anträge der Oppositionsparteien zur Beratung auf die Agenda. Ergebnis: Die Mehrheit der Koalition lehnte es ab, sie in dieser Regierungszeit noch zu behandeln! Damit ist der Kasus im Bundestag abermals vom Tisch; denn nach Auskunft des Petitionsausschusses wird dieser sich dem Votum des Innenausschusses anschließen. Sodass nun das halbe Dutzend voll wäre, dass das Parlament unsere Initiative abschmettert, seit das »Hohe Haus« mit unserer Petition vom 28. Dezember 1983 zum ersten Mal die Gelegenheit hatte, sich mit der Idee der »dreistufigen Volksgesetzgebung« zu befassen. Und auch jetzt wieder zum 6. Mal mit einem Ausgang wie gehabt. 3. Trotzdem haben wir die Parteien aufgefordert, sie sollen sich bei der noch bevorstehenden Verhandlung im Petitionsausschuss dafür aussprechen, unsere Petition auf die Agenda einer Plenarsitzung des Parlamentes zu setzen, um darüber öffentlich zu diskutieren und zu entscheiden. ››› Am besten wäre letzteres in namentlicher Abstimmung damit die Wählerinnen und Wähler bei der Wahl im September wissen, welches die Einstellung jeder und jedes einzelnen Abgeordneten in dieser Frage der demokratischen Grundordnung ist und – wenn sie wollen – ihre Wahlentscheidung auch davon bewusst abhängig machen können.
Wir werden nach dem Abschluss des Petitionsvorganges über das Ergebnis an dieser Stelle berichten und dann evtl. zu einem entsprechenden Wahlverhalten aufrufen. Wir bitten daher darum, diese Seite in nächster Zeit im Auge zu behalten.
Unser paralleles Projekt für die Ebene der Europäischen Union kommt im Hinblick auf eine Alternative zum Artikel 11 des Lissabon-Vertrages – mit
einer der Möglichkeit zu einer unterstützenden Willensbekundung – auf www.impuls21.net zur Darstellung.
Nachbemerkung zu einem korrespondierenden
Ereignis dieser Tage: Es sind ja nun schon über fünfundzwanzig Jahre, seit wir am 28. Dezember 1983 den ersten Petitionsvorgang in Sachen „Volksgesetzgebung“ starteten ›››. Seither gab es über die Jahre immer wieder neue Anläufe, die immerhin dazu führten, dass nach anfänglicher Ablehnung durch alle Parlamentsfraktionen – am 4. Oktober 1984 unterstützte bei der ersten Abstimmung im Bundestag nur eine Handvoll der Grünen den Gesetzentwurf unserer ersten Petition – schließlich im Zusammenhang mit den verfassungsändernden Beschlüssen zum Vertrag über die deutsche Einheit zehn Jahre später mit Ausnahme der damals regierenden Koalition [aus CDU/CSU und FDP] neben allen Abgeordneten der Grünen und der PDS auch die Sozialdemokraten einhellig für die »dreistufige Volksgesetzgebung« stimmten. – Wäre es nicht ein großartiger Fortschritt, wenn die Bestrebungen für das »bedingungslose Grundeinkommen« schon so weit gekommen wären, dass nur noch eine Fraktion, die CDU/CSU, sich zierte? Leider geizen nicht nur die Massenmedien damit, diesen Vergleich zu ziehen, obwohl ja überdies bereits vor den Internetzeiten, was auch nur noch wenige wissen, bereits einige Millionen
Stimmberechtige ihre Zustimmungsbekundungen zur »dreistufigen Volksgesetzgebung« beigetragen haben.
Während dieser Tage schon fast ein kleines politisches Erdbeben durchs Land zu gehen schien, als auf der Bundestagsseite im Netz für die Mitzeichnung von »öffentlichen Petitionen« für eine solche – sie verlangt eine Gesetzgebung für ein »bedingungsloses Grundeinkommen« ››› - das installierte Serversystem des Bundestags schon bei 20 000 Unterschriften den Geist aufgab und deshalb verständlicherweise bei denen geharnischten Ärger erzeugte, die einige Tage lang ihr Mitzeichnungsrecht nicht mehr ausüben konnten; in den Medien erhob sich darob ein Sturm im Wasserglas ...
Wäre es nicht ein Ausdruck von geistesgegenwärtiger Solidarität im eigenen Interesse gewesen, wenn diese Situation von den vielen Unterstützern dieser Petition, zu denen wir auch zählen [››› www.impuls21.net/weitere-initiativen], und den zahlreichen Sympathisanten mit all ihren Webseiten und Netzwerken dazu genutzt worden wäre, auf die parallel laufende Petition für die »dreistufige Volksgesetzgebung« [mit der Möglichkeit zur Willensbekundung im Internet ›››] hinzuweisen? Denn es steht doch dem Erkennen des demokratiepolitischen Zusammenhanges dieser Vorgänge klar vor Augen, dass alle diese Ziele, wie auch das bedingungslose Grundeinkommen eines ist, in ihrer sozialen,
allgemeinmenschlichen Bedeutung überhaupt erst ihre selbstbestimmte demokratische Legitimation und gesellschaftliche Wirksamkeit erhalten würden durch die konsequente Verankerung der Bürgerschaftssouveränität im Grundgesetz mittels der dreistufigen Volksgesetzgebung – à la hauteurs des prinzipes. Und im übrigen auch im Bundestag erst dann beschlossen werden wird, wenn zuvor das Recht, die »dreistufige Volksgesetzgebung« aktivieren zu können, erkämpft worden ist.
[Bericht wird bis zum Erreichen des Zieles laufend aktualisiert]
Wilfried Heidt, Gerhard Schuster Den Text als PDF ››› |