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Warum wir dem Projekt 1. Der äußere Anlass war die im Spätsommer 2005 auftretende Kampagne »Du bist Deutschland«. Wir selbst waren in diesen Wochen mit ersten Überlegungen für einen neuen Anlauf befasst, zum siebten Mal seit 1984 mit einer abermaligen Petition an den zu wählenden Bundestag den sechzehnten die verfassungsrechtliche Regelung der Volksgesetzgebung wieder auf die parlamentarische Tagesordnung zu setzen. Außer vielen Argumenten, die inzwischen gegen die von zahlreichen Medien unterstützte Kampagne geäußert worden sind, zielt sie in erster Linie deshalb daneben, weil sie eine im Kern gesamtgesellschaftliche Problematik, die nur durch eine andere Gesetzgebung demokratisch gelöst werden kann, mit einer individualistischen Ideologie zu beantworten versucht, dafür aber begrifflich das soziale Ganze, nämlich die Nation, vereinnahmt. Das bedeutet eine Ablenkung
von den tatsächlichen Verhältnissen und den notwendigen politischen
Veränderungen, die das gesamte ökonomische, monetäre, politische
und kulturelle System des Landes wie seiner internationalen Verflechtungen
betreffen müssen. 2. Weil diese Änderungen aber allesamt unabdingbar der demokratischen Legitimation bedürfen, muss in Deutschland erst mal die Souveränitätsfrage verfassungsrechtlich zeitgemäß gelöst sein. Diese Legitimation kann nur von der gesellschaftlichen Souveränitätsinstanz selbst ausgehen. Sie fehlt jedoch in der BRD. Deutschland verfügt bisher
über keinen handlungsfähigen demokratischen Souverän. Seine
»Demokratie« ist in Wirklichkeit ein »vormundschaftlicher
Staat«. Bei der Wahl bildet sich nie ein politischer Gemeinwille.
Hier verteilen sich lediglich die Einzelwillen pauschal auf die zur Wahl
antretenden politischen Parteien. Auf sie wird die Souveränität
übertragen. Übertragene Souveränität aber ist verduftete
Souveränität: Die stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger
sind nach der Wahl hinsichtlich aller politischen Entscheidungen ausgeschaltet;
sie können in den Prozess der Rechtsentwicklung des Landes nicht
eingreifen. Das zu ändern ist die entscheidende Reform, die in Deutschland
jetzt endlich zum Zuge kommen muss. 3.
Die demokratische Legitimation kann in jedem zeitgemäßen Staat
nur von einer einzigen Instanz ausgehen: Von dem sein Recht selbst bestimmenden
Volk. Mit dem Ruf »Wir sind das Volk« stürzten die Massendemonstrationen
1989 die Diktatur der SED. Die Frucht dieser »Revolution«
blieb beim Untergang der DDR durch »Beitritt« zur BRD jedoch
unberücksichtigt. In deren politischem System mögen Parteien
noch so ehrenwerte Ziele verfolgen; sie heben die Demokratie aus den Angeln,
wenn sie sich nicht strukturell der Souveränität des Volkes
unterordnen. Deshalb ist der »Popularvorbehalt«
durch Volksgesetzgebung der Fels der Demokratie, ohne den sie kein
Fundament hat. 4. Folglich ist es nur legitim, für nichts anderes als für den sich in der Volksgesetzgebung artikulierenden demokratischen Gemeinwillen die Formel »Wir sind Deutschland« zu beanspruchen. Diese Instanz handlungsfähig zu machen, ist nur sie selbst aufgerufen. Mit unserem Vorschlag, den
wir dem Bundestag in Form einer »Öffentlichen Petition«,
die dreistufige Volksgesetzgebung zu
bestimmten Bedingungen einzurichten, unterbreitet
haben, appellieren wir an das deutsche Volk, sein Souveränitätsrecht
jetzt zu ergreifen. Was sonst als die Unterstützung dieses Zieles
mit meiner Willensbekundung
21. Dezember 2005
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